Transportschein (Muster 4), Genehmigung und Zuzahlung

Damit die Krankenkasse Ihre Taxifahrt zur Behandlung bezahlt, braucht es drei Dinge. Hier steht alles in Ruhe erklärt.

1. Der Transportschein

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus. Im Alltag heißt sie Transportschein, das Formular trägt die Nummer Muster 4. Darauf steht auch, welches Fahrzeug Sie brauchen: Taxi oder Mietwagen für sitzende Fahrgäste, Krankenwagen für Fahrten mit medizinischer Betreuung. Ohne Transportschein bezahlt die Kasse keine Fahrt. Für regelmäßige Behandlungen kann die Praxis die ganze Serie verordnen.

Andere Namen für dasselbe Formular: Krankentransportschein, Beförderungsschein oder einfach Verordnung. Die Regeln dazu stehen in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Wer stellt den Transportschein aus?

Ihre behandelnde Praxis, bei einem Krankenhausaufenthalt die Klinik. Wir als Fahrdienst dürfen ihn nicht ausstellen. Die Verordnung muss vor der Fahrt vorliegen, nur im Notfall darf sie nachgereicht werden.

Wer bekommt einen Transportschein?

Die Fahrt muss medizinisch notwendig sein. Typische Fälle:

  • Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung
  • Aufnahme ins Krankenhaus und Entlassung nach Hause
  • Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Ambulante Operation, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird

2. Die Genehmigung

Fahrten zur Dialyse, zur Chemotherapie und zur Bestrahlung muss die Krankenkasse vorher genehmigen. Die AOK Hessen verzichtet derzeit bei Serienfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie darauf.

Ohne eigenen Antrag gelten Fahrten als genehmigt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität

3. Die Zuzahlung

Sie zahlen beim Fahrer einen gesetzlichen Eigenanteil. Er steigt zum 1. Januar 2027.

Gesetzliche Zuzahlung je Fahrt (§ 61 SGB V)
ZeitraumAnteilmindestenshöchstens
bis 31.12.202610 %5 €10 €
ab 01.01.202710 %7,50 €15 €

Beispiel: Kostet eine Fahrt 32 €, wären 10 % nur 3,20 €. Es gilt dann der Mindestbetrag: 5 € bis Ende 2026, 7,50 € ab 2027.

Hin- und Rückfahrt

Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten. Beide stehen auf dem Transportschein, und die Zuzahlung fällt für jede Fahrt einzeln an. Bei Serienbehandlungen verlangen manche Kassen die Zuzahlung nur für die erste und die letzte Fahrt.

Vom Krankenhaus nach Hause

Fahrten zur Aufnahme ins Krankenhaus und nach der Entlassung nach Hause muss die Kasse nicht extra genehmigen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Den Transportschein stellt dann die Klinik aus. Fragen Sie am besten schon vor dem Entlassungstag auf der Station danach. Wir holen Sie ab, sobald Sie Bescheid geben.

Wie lange gilt der Transportschein?

Er gilt für die Fahrten, die darauf verordnet sind. Bei Serien wie Dialyse oder Bestrahlung kann die Praxis die ganze Behandlungsserie verordnen. Genehmigt die Krankenkasse die Fahrten, ist die Genehmigung oft befristet. Das Datum steht im Bescheid Ihrer Kasse.

Befreiung

Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus. Zeigen Sie ihn uns, dann zahlen Sie nichts.

Bitte beachtenOb die Kasse im Einzelfall zahlt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten. Wie die Abrechnung in Ihrem Fall läuft, besprechen wir vor der ersten Fahrt mit Ihnen.

Häufige Fragen

Wann bezahlt die Krankenkasse die Fahrt?

Bei ambulanten Behandlungen vor allem bei Dialyse, Chemotherapie und Bestrahlung, mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H. Voraussetzung ist immer eine Verordnung Ihrer Praxis.

Was zahle ich selbst?

Die gesetzliche Zuzahlung. Bis zum 31. Dezember 2026: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Ab dem 1. Januar 2027: mindestens 7,50 €, höchstens 15 € je Fahrt. Mit Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse zahlen Sie nichts.

Zahlt die Krankenkasse das Taxi vom Krankenhaus nach Hause?

Ja, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und die Klinik einen Transportschein ausstellt. Fahrten zur Aufnahme und nach der Entlassung aus der stationären Behandlung muss die Kasse nicht extra genehmigen. Fragen Sie vor der Entlassung auf der Station nach dem Transportschein. Ohne Transportschein zahlen Sie die Fahrt selbst.

Wie lange ist ein Transportschein gültig?

Er gilt für die Fahrten, die darauf verordnet sind. Bei Serien wie Dialyse oder Bestrahlung kann die Praxis die ganze Behandlungsserie verordnen. Genehmigt die Krankenkasse die Fahrten, ist die Genehmigung oft befristet. Das Datum steht im Bescheid Ihrer Kasse.

Was kostet eine Krankenfahrt ohne Transportschein?

Dann zahlen Sie die Fahrt selbst, nach dem Taxitarif Frankfurt. Ab Groß-Gerau, Marktplatz, zur Kreisklinik rund 10 €, zum GPR Klinikum Rüsselsheim rund 30 €.

Wie werde ich von der Zuzahlung befreit?

Wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigen, bei chronisch Kranken 1 %. Dann stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag einen Befreiungsausweis aus.

Krankenfahrt anfragen

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